I) Allgemeine Bedingungen
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Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge, die mit der Foxx DHB GmbH (im Folgenden "GmbH" genannt)
abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehändigte, schriftliche Bedingungen teilweise oder ganz
ersetzt werden.
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Der Kunde oder Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände und Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen oder Veranstaltungsräumen der
GmbH hinterlassen hat.
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Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich in EURO (EUR / €).
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Sollten sich die Preise aufgrund von saisonalen Schwankungen stark verändern, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend nach zu
kalkulieren.
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Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber gegenüber der GmbH auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haftet der
Veranstalter und die als bevollmächtigte auftretende Person als Gesamtschuldner.
II) Auftragserteilung
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Durch die Rücksendung der vom Veranstalter gegengezeichneten Absprache oder Buchungsbestätigung (auch als Whatsapp, Email oder per Messenger) gilt der Auftrag
als erteilt.
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Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn seitens der Foxx DHB GmbH
eine Auftragsbestätigung abgegeben wurde (auch als Whatsapp, Email oder per Messenger).
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Die Leistung umfasst die im Auftrag genannten und mit der Auftragsbestätigung verbindlich gewordenen Teilleistungen.
III) Zahlungsbedingungen
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Die Foxx DHB GmbH ist berechtigt, jederzeit
eine angemessene Vorauszahlung für eine Veranstaltung mit Angebotserstellung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart
werden.
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Der Restbetrag wird am Veranstaltungstag fällig, spätestens jedoch einen Tag nach der Veranstaltung mit Rechnungsstellung.
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Zahlungen sind via Überweisung, EC-Karte oder in bar möglich.
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Ausnahme: Bei vereinbartem Mindestumsatz wird eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30 % des Mindestumsatzes bei Vertragsabschluss fällig.
IV) Stornofristen
Veranstaltungen:
Eine kostenfreie Stornierung einer gebuchten Veranstaltung oder Leistung ist bis 3 Monate vor dem Veranstaltungstag (ganz oder teilweise) in schriftlicher Form per
Email an info@foxx-gmbh.de möglich.
Sollten im schriftlichen Angebot keine Stornierungsoptionen aufgeführt sein, werden im Falle einer Stornierung folgende Pauschalsätze fällig:
• 15% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung ab dem 3. bis 2. Monat vor der Veranstaltung.
• 25% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung ab dem 2. bis 30 Tage vor der Veranstaltung.
• Danach werden 50% des zu erwartenden Umsatzes fällig sowie eventuelle Forderungen von externen Zulieferern oder Drittfirmen.
Eine Änderung der Personenzahl ist grundsätzlich nur bis zum 8. Tag vor der Veranstaltung möglich und muss uns schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls wird die
Veranstaltung mit der ursprünglich vereinbarten Personenzahl (analog zum Angebot) in Rechnung gestellt.
Catering:
Eine kostenfreie Stornierung eines bestellten Caterings ist bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag (ganz oder teilweise) in schriftlicher Form per Email an
info@foxx-gmbh.de möglich.
Sollten im schriftlichen Angebot keine Stornierungsoptionen aufgeführt sein, werden im Falle einer Stornierung folgende Pauschalsätze fällig:
• 10% des zu erwartenden Umsatzes (laut Angebot) – bei Stornierung ab dem 28. Tag vor der Veranstaltung.
• 25% des zu erwartenden Umsatzes (laut Angebot) – bei Stornierung ab dem 14. Tag vor der Veranstaltung.
• 50% des zu erwartenden Umsatzes (laut Angebot) – bei Stornierung ab dem 7. Tag vor der Veranstaltung sowie eventuelle Forderungen von externen Zulieferern
oder Drittfirmen.
Eine Änderung der Personenzahl ist grundsätzlich nur bis zum 8. Tag vor der Veranstaltung möglich und muss uns schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls wird die
Veranstaltung mit der ursprünglich vereinbarten Personenzahl (analog zum Angebot) in Rechnung gestellt.
VI) Sonstiges
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Der Gast, Kunde, Veranstalter darf eigene Speisen oder Getränke grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen oder in die Einrichtungen der Foxx DHB GmbH mitbringen. In Sonderfällen kann eine Sondervereinbarung getroffen werden. In
diesem Fall ist die GmbH berechtigt, eine Servicegebühr bzw. Kork- oder Krümelgeld zu berechnen. Für von Dritten mitgebrachtes Equipment (z. B. Aufsteller, Blumen, Tortenplatten etc.)
übernehmen wir keine Haftung.
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Sollten aufgrund individueller, besonderer Kundenwünsche oder aufgrund erhöhten Bedarfs zusätzliche Ausleihkosten für Tischausstattung etc. anfallen, werden
diese dem Veranstalter weiterbelastet.
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Sollte die gewünschte Veranstaltungs- und Tagungstechnik nicht vor Ort vorhanden sein, können Sie diese – nach vorheriger Absprache und vorbehaltlich der
Verfügbarkeit – über dieFoxx DHB GmbH anfragen und bestellen. Die hierfür
anfallenden Kosten trägt der Veranstalter.
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Das eigenständige Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung der Foxx DHB GmbH nicht gestattet. Das Abbrennen von Feuerwerken kann in der Nähe der Fahrzeuge oder
Aufbauten der GmbH leider nicht gestattet werden. Für Beschädigungen jeder Art haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
VII) Besondere Bedingungen für Veranstaltungen und andere Bewirtungsleistungen
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Sollte der Gast, Kunde, Veranstalter eine politische, weltanschauliche oder religiöse Vereinigung, Scientology-Gruppe und/oder deren Tarnorganisation o.ä. sein,
so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung der Foxx DHB GmbH. Verschweigt der Gast, Kunde, Veranstalter, dass es sich um eine solche o.ä. Vereinigung handelt, so ist die GmbH
berechtigt, den Vertrag zu lösen, und mindestens die vereinbarten Preise als Schadenersatz geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn die Art der Veranstaltung den Ruf oder die Sicherheit der
GmbH gefährden oder den reibungslosen Geschäftsablauf behindern könnte.
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Eine Unter- oder Weitervermietung durch den Veranstalter bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Foxx DHB GmbH.
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Im Falle von höherer Gewalt, Unwetter, Erdbeben, Streik, Unfällen o.ä. ist die Foxx DHB
GmbH berechtigt, ohne Entstehen einer Schadenersatzpflicht, vom Vertrag zurückzutreten.
VIII) Haftung
Es gelten die Bestimmungen der §§ 701 bis 703 BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde aufgrund von grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Foxx DHB GmbH oder dessen
Erfüllungsgehilfen verursacht.
IX) Sonstige Regelungen
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Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Gerichtsstand der Foxx DHB
GmbH.
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Gerichtsstand ist der Sitz der Foxx DHB GmbH.
Erfüllt ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO, und hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so gilt als Gerichtsstand der Sitz der
Foxx DHB GmbH.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.